Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasthauses zum Ochsen

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Gasthaus zum Ochsen, Schöftland, resp. der Kiris Gastro GmbH, Schöftland, als Betreiberin des Gasthaus zum Ochsen in Schöftland, im Folgenden als Restaurant bezeichnet.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants.

Abweichende Geschäftsbedingungen kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunter-zeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zofingen AG Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Personengruppen mit einer Mindestzahl von 15 gebuchten Personen.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten Brief per Post wie auch E-Mail-Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und das Restaurant.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Räumlichkeiten sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande.

Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Restaurant verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine (schriftliche oder mündliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.

6. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken, mit einer akzeptierten Kreditkarte oder per Rechnung zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.

7. Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.

Darbietungen

Darbietungen innerhalb einer Veranstaltung haben auf den übrigen Restaurantbetrieb Rücksicht zu nehmen und bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Restaurant. Allfälliger Mehraufwand im Zusammenhang mit Darbietungen (Reinigung etc.) werden dem Gast in Rechnung gestellt.

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 72 Stunden vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Ansonsten erlauben wir uns, mindestens die von Ihnen letztgenannte oder bestätigte Personenzahl in Rechnung zu stellen.

• Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Rücktritt durch das Restaurant

Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

• höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht werden;

• das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Restaurantgäste oder das Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.

Annullationsbestimmungen

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Restaurant folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind und für welche das Restaurant nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Restaurant den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

- Absage der Veranstaltung 0 bis 3 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung

- Absage der Veranstaltung 4 bis 7 Tage vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung

- Absage der Veranstaltung 8 bis 14 Tage vor dem Termin: 15% gemäss Auftragsbestätigung

8. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen. Preis nach Absprache.

9. Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Restaurant untersagt, und im Freien gestattet.

10. Versicherung

Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

11. Haftung und Vertragsrecht

a) Restaurant:

Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 14).

b) Gast:

Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

12. Erkrankung des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.

Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

13. Fundsachen

Wertgegenstände werden nach Ablauf einer 2-monatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro übergeben. Alle übrigen Fundsachen (Regenschirm, Kopfbedeckung etc.) werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr entsorgt.

14. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.

Schöftland, 1. April 2024